Home Nach oben
Ferienverteilung im Schuljahr 2009/10 
         
         
Sommerferien Do. 30.07. - So. 13.09.2009   Osterferien Do. 01.04. - So. 11.04.2010
         
Tag der dt. Einheit Sa. 03.10.2009   Christi Himmelfahrt Do. 13.05.2010
         
Herbstferien Fr. 24.10. - So. 01.11.2009   1 arbeitsfreier Tag Fr. 14.05.2010
         
      Pfingstferien Do. 22.05. - So. 06.06.2010
Weihnachtsferien Mi. 23.12.09 - So. 10.01.10      
      Fronleichnam Do. 03.06.2010
         
Winterferien Sa. 13.02. - So. 21.02.2010   Sommerferien   Do. 29.07. - So. 12.09.2010
         
5 bewegliche Ferientage 15..- 19.02.10   Geschäftsführender Rektor der Förder-, Grund-, Haupt-, und Realschulen der Stadt Schwäbisch Gmünd
         
      L. Grimminger  
       
Auszug aus der Schulbesuchsordnung      
         
§1  Teilnahmepflicht:

 
Jeder Schüler ist verpflichtet , den Unterricht und die übrigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule regelmäßig und ordnungsgemäß zu besuchen und die Schulordnung einzuhalten.
         
             
§2  Verhinderung der
      Teilnahme:
Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, ist dies der
Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen (Entschuldigungspflicht).
Entschuldigungspflichtig sind für minderjährige Schüler die Erziehungsberechtigten, volljährige
Schüler für sich selbst.
Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung (fern-)mündlich, schriftlich oder elektronisch zu erfüllen. Im Falle fernmündlicher oder elektronischer Verständigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen nachzureichen.
         
§4 Beurlaubung: Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen, schriftlichen Antrag möglich.